Polizeibeamtinnen und -beamte haben täglich mit Opfern von Straftaten und Unglücksfällen zu tun. Oftmals sind sie die ersten Ansprechpartner vor Ort.
Für Opfer, Angehörige oder gar Hinterbliebene ist das Erlebte ein schwerwiegender Eingriff in ihre persönlichen Lebensumstände. Die erlebte Situation beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl des Opfers oft nachhaltig.
Um eine sekundäre Viktimisierung (Retraumatisierung) zu vermeiden, gilt es, die Belastungen von Opfer im weiteren Verlauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens zu vermeiden oder zumindest so gering wie möglich zu halten.
Vor allem wollen wir verhindern, dass Opfer erneut von den gleichen oder anderen Straftaten betroffen werden.
Polizeiliche Opferberatung ist Schutz und Hilfe zugleich!
Die Ansprechpartner des Polizeipräsidiums Mittelfranken
Opferschutz durch Opferberatung ist eine der wichtigsten polizeilichen Aufgaben.
Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK)
In allen bayerischen Polizeipräsidien leisten Kriminalbeamtinnen unter der Bezeichnung „Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder“ zu den folgenden Bereichen aktive Opferhilfe:
- Gewalt im sozialen Nahraum/häusliche Gewalt
- sexuelle Gewalttaten gegen Erwachsene, Jugendliche und Kinder
- Misshandlung/Vernachlässigung von Kindern und Schutzbefohlenen
- Stalking
Die BPFK informieren und unterstützen indem sie
- über den Ablauf eines Strafverfahrens und über Opferrechte aufklären
- polizeiliche Maßnahmen und Möglichkeiten erläutern
- auf Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen hinweisen und im Einzelfall direkt dorthin vermitteln
- Verhaltenstipps zur Vorbeugung geben und
- bei Bedarf den Kontakt zur zuständigen Polizeidienststelle herstellen.
Wissen schützt, deshalb stehen die BPFK auf Anfrage auch für Fachvorträge zur Verfügung.
Polizei/Jugendhilfe/Schule (PJS)
Die Kooperation Polizei-Jugendhilfe-Schule besteht seit 1998.
Was damals als Modellprojekt mit einer Laufzeit von 5 Jahren begann, wurde im Anschluss aufgrund des Erfolges fortgeführt.
In den beteiligten Dienststellen (Abschnitt Mitte des Polizeipräsidiums Mittelfranken, Jugendamt und staatliches Schulamt der Stadt Nürnberg) sind Beauftragte für die Pflege der Kooperation zuständig.
Die Kooperation zwischen Polizei, Jugendhilfe und Schule ist unerlässlich, um die jeweils unterschiedlichen Aufgaben für die Arbeit mit der gemeinsamen Zielgruppe
Kinder und Jugendliche,
- die Gewalt ausüben,
- die strafbare Handlungen begehen,
- die Schule schwänzen,
- die massive Verhaltensauffälligkeiten aufweisen,
- die Opfer von Gewalt sind,
- die vernachlässigt sind oder verwahrlosen,
- die (sexuell) missbraucht werden
zu erfüllen.
Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit umfassen die Themen
- Prävention,
- polizeiliche Jugendarbeit,
- häusliche Gewalt,
- Stalking und
- Krisenintervention.
Hierfür stehen in den Ermittlungsgruppen der Polizeiinspektionen Schwerpunktsach-bearbeiter zur Verfügung (Jugendsachbearbeiter, Schulverbindungsbeamte, Sach-bearbeiter für häusliche Gewalt).
Der Abschnitt-Mitte des Polizeipräsidiums Mittelfranken koordiniert die Belange der Schwerpunktsachbearbeiter.
Polizeiberatung Zeughaus in Nürnberg, Kommissariat 34 im Kriminalfachdezernat 3
Die Polizeiberatung Zeughaus leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Nürnberger Bevölkerung.
Die Beamten bieten Informationen, Vorträge, Beratungen sowie Workshops und Sonderveranstaltungen zur Vorbeugung von Straftaten.
Weitere Informationen: